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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Vergütungsanpassung für Logopädie, Physiotherapie und Podologie

Rückwirkend zum 1. April 2021 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen um 1,15 Prozent. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2021 ein neuer, bundeseinheitlicher Versorgungsvertrag für die Podologie. Es gibt nun nur noch die Leistungspositionen „Podologische Behandlung klein“ und „Podologische Behandlung groß“ sowie Hausbesuch und Befundung.
© KVSachsen

Auch für die Logopädie gilt ein neuer bundeseinheitlicher Versorgungsvertrag. Er sieht bei der Vergütung Steigerungsraten in vier Stufen vor. Die erste Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021, die vierte ist ab dem 1. Oktober 2023 wirksam. Zudem gibt es eine neue Leistung: „Bericht auf besondere Anforderung“ (X3303), über die u. a. Ärzte oder der Medizinische Dienst einmal pro Kalenderjahr einen zusätzlichen, ausführlichen Bericht anfordern können.

Quelle: KV Sachsen, KVS Mitteilungen, Ausgabe 5-2021| kostenfreier Volltextzugriff

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