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Risiken und Nutzen ungleich verteilt

Risiken und Nutzen ungleich verteilt

Viele Praxisinhaber schwören seit Jahren auf die sogenannten „Freien Mitarbeiter“. Die bekommen nur dann Geld, wenn sie auch wirklich abrechenbare Leistungen erbringen, müssen sich selbst um Sozialversicherung und Steuern kümmern und geben den Praxisinhabern das Gefühl, hier kein Risiko für Ausfälle, Krankheiten und Schwangerschaft tragen zu müssen.

Die Therapeuten, die sich als „Freie Mitarbeiter“ in Heilmittelpraxen verdingen, profitieren überdurchschnittlich von solchen Arbeitsverhältnissen. Denn nicht nur die Honorare sind höher, sondern Freie Mitarbeiter sind unabhängiger, freier bei der Auswahl von Arbeitgebern und Patienten. Und außerdem kann man sich als „Freier Mitarbeiter“ auch noch für drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dass sorgt dann nochmal für deutlich mehr Geld auf dem Konto.

Aus diesem Grund sind sich viele Praxisinhaber und Therapeuten darüber einig, dass „Freie Mitarbeiter“ für beide Seiten echten Nutzen bringt. Allerdings blenden die Praxisinhaber dabei oft aus, dass den Vorteilen dieser Regelung ganz erhebliche Risiken gegenüber stehen.

In Deutschland werden Arbeitnehmer durch den Gesetzgeber hervorragend geschützt. Vor Arbeitsgerichten wird im Zweifel zu Gunsten der Arbeitnehmer geurteilt – das hat für Praxisinhaber zum Teil teure Folgen. Denn wenn sich der Status „Freier Mitarbeiter“ irgendwann einmal als falsch herausstellt, dann haftet der Arbeitgeber für die möglicherweise nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Das Landessozialgericht Bayern hat mit seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Thema noch ein weiteres Argument geliefert, warum es eigentlich keine „Freien Mitarbeiter“ in Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung geben kann. Unabhängig davon, wie man das Urteil inhaltlich bewertet, damit steigt erneut das Risiko, dass Praxisinhaber zu Kasse gebeten werden. Dieses Risiko lässt sich nur mit großem Aufwand über Verträge minimieren – ein Rest von Unsicherheit wird immer bleiben. Da kann man als Praxisinhaber schon mal ins Grübeln kommen, ob sich der Nutzen dieses „Sozialabgaben-Vermeidungs-Aufwand“ überhaupt rechnet – ganz besonders, wenn das Risiko ausschließlich von den Praxisinhaber getragen werden muss.

Herzlichst, Ihr

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