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Wenn Patienten den Preis selbst aussuchen können

Fallbeispiel

Wenn Patienten den Preis selbst aussuchen können

Wenn Patienten selbst den Preis für ihre Behandlung aussuchen können, wählen sie in der Regel die teurere Behandlung. Erstaunlich? Ganz und gar nicht. Denn bei einer transparenten Preisstaffelung weiß der Patient genau, welche Leistung er für welchen Preis erhält. Da die meisten Menschen nur das Beste für die eigene Gesundheit wollen, entscheiden sie sich auch in der Regel für die qualitativ beste Behandlung. Wie das geht? Wir zeigen es Ihnen.

Die Therapie begeistert meist alle Patienten. Auch über den reibungslosen Ablauf bei der Anmeldung und der Terminvergabe gibt es ausschließlich positive Rückmeldung. Ärger gibt es meistens etwas später. Nämlich dann, wenn die Patienten von ihren privaten Krankenkassen erfahren, dass die Rechnung des Heilmittelerbringers nicht in voller Höhe erstattet wird. Im Ablehnungsschreiben der Kasse wird meist auch noch dreist behauptet, dass die Preise der behandelnden Praxis überteuert und absolut nicht ortsüblich seien. Solche Aussagen haben ausnahmslos zur Folge, dass die Privatpatienten schlagartig unzufrieden mit dem gesamten Leistungsspektrum der Praxis sind – unabhängig davon, wie sehr ihnen die Therapie geholfen hat.

Dem Druck standhalten

Die Patienten erwarten dann einen Preisnachlass –und zwar rückwirkend und für die Zukunft. Jetzt heißt es für die Praxis: standhaft bleiben. In den meisten Fällen gibt es schließlich eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten. Diese besagt, dass der vereinbarte Preis für die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig ist, unabhängig davon, ob es eine Erstattung durch Dritte gibt. Die Bedeutung dieser Vereinbarung wird vielen Patienten allerdings zum ersten Mal richtig bewusst, wenn das Kürzungsschreiben der Kasse bei ihnen eintrifft. Folgt die Praxis dem Wunsch der Preisreduktion nicht, fangen viele Patienten an zu drohen: Sie würden die Praxis wechseln und möglichst viele Menschen aus dem Bekanntenkreis vor den vermeindlichen Wucherpreisen der Praxis warnen.

In diesem Moment geben viele Praxisinhaber nach. Aus Angst, einen großen Teil der Privatpatienten zu verlieren, werden die Privatpreise individuell an die Erstattungspraktiken der einzelnen privaten Kassen ihrer Patienten angepasst. Dies führt zu einem heillosen Durcheinander bei Privatpreisen und senkt das Preisniveau auf Beihilfeniveau. Ein, dem tatsächlichen Wert der erbrachten Leistung, entsprechender Preis kann jetzt nicht mehr durchgesetzt werden.

Patienten können selbst bestimmen

Um sowohl den Privatpatienten als auch den Praxisinhaber zufrieden zu stellen, ist ein Kompromiss nötig. Eine geschickte Variante ist, den Patienten selbst bestimmen zu lassen, welchen Preis er für die Behandlung zahlt. Dazu bekommt er verschiedene Varianten einer Leistung angeboten, die mit zunehmender Qualität im Wert und somit im Preis steigt. Die Qualität hängt beispielsweise von der Berufserfahrung und der Zusatzqualifikation der behandelnden Therapeutin ab.

In der Ergotherapie kann man etwa in der motorisch funktionellen Hand-Behandlung drei Leistungsstufen anbieten: Die günstigste Variante orientiert sich preislich an den Beihilfesätzen und wird somit mit hoher Wahrscheinlichkeit von allen Kassen erstattet. Dies entspricht der Leistung, die die privaten Kassen bei der Nennung von „ortsüblichen Preisen“ meinen. Allerdings bekommt der Patient hier die Behandlung von einer Therapeutin, die sich nicht explizit in diesem Bereich spezialisiert hat. Das kann für den Patienten bedeuten, dass die Behandlung langfristiger ist oder zwar Symptome bearbeitet, aber die Ursache nicht behoben werden kann und so die Probleme später erneut auftreten. Möchte der Patient eine auf Handtherapie spezialisierte Ergotherapeutin oder die Behandlung einer zertifizierten Handtherapeutin, dann entscheidet er sich für die entsprechende Leistung mit dem dazugehörigen Preis. Er weiß jetzt allerdings von Anfang an, dass er sich für eine hochwertige Leistung entschieden hat. Diese wird möglicherweise je nach Vertrag mit seiner privaten Krankenkasse nicht in voller Höhe erstattet. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Patienten bei einer Wahlfreiheit für die qualitativ bessere und damit teurere Behandlung entscheiden. Sie können diese Preisstaffelung auch in Ihrer Praxis einführen und so dafür sorgen, dass es zukünftig keine Kauf-Reue oder Ärger über die Praxis gibt.

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