Corona: Testnachweiskontrolle datenschutzkonform dokumentieren
Zur Nachweiskontrolle über die Corona-Testung Ihrer Beschäftigten müssen und dürfen Sie als Arbeitgeber Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten. Diese Daten sind hochsensibel und müssen besonders geschützt gehandhabt werden. Wir klären, was es dabei zu beachten gilt.