up|unternehmen praxis

KBV: Behandlungsscheine für Geflüchtete aus der Ukraine

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Geflüchtete erhalten von den zuständigen Ämtern der Kommunen einen Behandlungsschein, mit dem sie einen Arzt aufsuchen können. Der behandelnde Arzt kann dann auch Heilmittel verordnen. Diese müssen - je nach Bundesland - vom zuständigen Sozialhilfeträger genehmigt werden.

Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen können auch die Krankenkassen in Vereinbarung mit den Ländern auftragsweise die Betreuung übernehmen, so die KBV weiter. Entsprechende Vereinbarungen gebe es aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet aktuell daran, die medizinischen Leistungen für die Geflüchteten aus der Ukraine auszuweiten, sodass ihnen nicht nur die Basisversorgung nach dem AsylbLG zusteht, sondern Leistungen, die sich am Leistungskatalog der GKV orientieren.

Hinweis: Unabhängig davon ist bereits jetzt in § 4 Abs. 2 AsylbLG ist festgehalten, dass werdenden Müttern und Wöchnerinnen u. a. Heilmittelleistungen zu gewähren sind.

Außerdem interessant:

BGW bietet kostenloses Krisen-Coaching für Führungskräfte

AOK führt digitalen Nachweis über Zuzahlungsbefreiung ein

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x