up|unternehmen praxis

Verordnungsformular für medizinische Reha wird voraussichtlich ab Juli 2022 angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine geriatrische Reha künftig nach vertragsärztlicher Verordnung ohne die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse möglich sein soll. Die Änderung soll ab 1. Juli 2022 gelten. Der verordnende Arzt muss dann künftig die geriatrische Indikation überprüfen und den medizinischen Bedarf der geriatrischen Rehabilitation auf der Verordnung (Formular 61) dokumentieren. Darum wird diese angepasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt.
© iStock: jacoblund

Zudem soll der Antrag auf Kostenübernahme für Reha-Sport und Funktionstraining (Formular 56) angepasst werden. Grund dafür ist eine Aktualisierung der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die die KBV, die Kostenträger und die Leistungserbringerverbände beschlossen haben.

Außerdem interessant:

Reha nach Wachkoma: Auch Heilmitteltherapie kann verordnet werden

Deutsche Rentenversicherung: Reha-Angebot für Covid-19-Erkrankte

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x