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Als Selbständiger gegen finanzielle Risiken bei Krankheit absichern

Für Selbständige gilt: Wer nicht arbeitet, verdient auch kein Geld. Denn anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlt. Eine Erkrankung kann so schnell zum Problem werden – und wenn sie länger andauert gar die Existenz bedrohen. Daher sollten sich Selbständige gegen finanzielle Risiken durch eine Krankheit absichern.
© Black Lollipop

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und Krankengeld beziehen möchte, zahlt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, also 0,6 Prozent mehr als ohne Krankengeldanspruch. Dafür bekommt er wie ein Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld – für maximal 78 Wochen.

Alternativ zum Krankengeld bieten einige Krankenkassen gegen Zahlung eines Extra-Beitrags auch sogenannte Wahltarife an. Üblich sind solche, in denen die Kasse schon ab dem 15. oder dem 22. Tag der Erkrankung zahlt, ähnlich wie eine private Krankentagegeld-Versicherung. Allerdings bindet man sich mit einem solchen Wahltarif für mindestens drei Jahre – auch bei einem Wechsel in eine andere Kasse.

Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Höhe des Verdienstes ab. Grundsätzlich beträgt es 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Sie liegt 2021 bei höchstens 112,88 Euro pro Tag.

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