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Maßgebliche Physio-Verbände reichen Klage gegen Schiedsspruch ein

Am 13. Juli 2021 legte die Schiedsstelle in einem zweiten Schiedsspruch neue Preise für physiotherapeutische Leistungen fest. Dagegen haben die vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbände nun Klage eingereicht.
© iStock: utah778

Zwar gab es mit 14,09 Prozent eine deutliche Steigerung gegenüber den bundeseinheitlichen Preisen vom 1. Juli 2019. Laut der vier Verbände ist das Ergebnis aber nicht wirtschaftlich tragfähig. Denn selbst mit der Erhöhung könnten Praxisinhaber ihren Angestellten noch nicht die gleichen Gehälter zahlen, die nach TVöD bezahlte Angestellte im stationären Bereich bekämen.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) legt fest, dass die maßgeblichen Verbände und der GKV-Spitzenverband Preise aushandeln sollen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen“. Auf der Website des Verbands für Physikalische Therapie (VPT) heißt es dazu von Seiten der vier Verbandsvorsitzenden: „Wenn wir die Ergebnisse des Schiedsspruches in dieser Form akzeptieren, würden wir den gesetzlichen Auftrag, dass unsere Leistungen leistungsgerecht und wirtschaftlich tragfähig vergütet werden sollen, aufgeben.“

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