G-BA: Motorbetriebene Bewegungsschienen bleiben Kassenleistung
Der häusliche Einsatz motorbetriebener Bewegungsschienen (CPM) nach operativen Eingriffen am Knie- oder Schultergelenk bleibt Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich festgelegt.