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G-BA: Motorbetriebene Bewegungsschienen bleiben Kassenleistung

Der häusliche Einsatz motorbetriebener Bewegungsschienen (CPM) nach operativen Eingriffen am Knie- oder Schultergelenk bleibt Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich festgelegt.
© G-BA

Motorenbetriebene Bewegungsschienen dienen der passiven Bewegung von Knie- und Schultergelenken, heißt es im Beschlusstext. Sie sollen im Rahmen einer konservativen Behandlung die Gelenkbeweglichkeit frühestmöglich verbessern beziehungsweise wiederherstellen sowie Gelenkversteifungen verhindern und die Heilung unterstützen. Voraussetzung ist, dass eine wesentliche funktionelle Beeinträchtigung eines Knie- oder Schultergelenkes vorliegt.

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