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Kredite an Mitarbeiter

Das gilt es bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten
Ihre gut ausgebildeten Mitarbeiter sind das Herz der Praxis. Als Praxisinhaber sind Sie stolz auf Ihr tolles Team und die positive Arbeitsatmosphäre. Ihnen fällt so auch schnell auf, wenn es einem Ihrer Mitarbeiter nicht gut geht, etwa weil er Geldsorgen hat. Wussten Sie, dass Sie ihn dann mit einem Arbeitgeberdarlehen unterstützen können, das sogar Vorteile für Sie haben kann?
© BernardaSv

Einer Ihrer Mitarbeiter möchte sich weiterbilden. Sie wissen: Zertifikatsweiterbildungen kosten eine Menge Geld. Einen Teil davon hat der Kollege schon gespart, aber es fehlen ihm noch 1.000 Euro. Der neue Kurs beginnt aber schon in Kürze. Was tun?

Wie wäre es, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter die fehlenden 1.000 Euro als Arbeitgeberdarlehen anbieten? Das heißt: Sie geben ihm das Geld für die Weiterbildung und er zahlt es Ihnen in Raten zurück. Sie können für das Darlehen Zinsen verlangen, müssen es aber nicht. Sie können auch über die Höhe der Zinsen frei entscheiden – nur Wucherzinsen haben rechtlich keinen Bestand.

Hinweis: Sie können Ihrem Angestellten das Darlehen natürlich auch für jeden anderen Zweck gewähren: Autokauf, eine Reise oder die Klassenfahrt des Kindes.

Mitarbeiter zu unterstützen hat auch Vorteile für die Praxis

Bevor Sie jetzt denken: Warum sollte ich das tun? Bei mir wächst das Geld auch nicht auf Bäumen, denken Sie einmal nach. Sie sind ein Team, zu dem auch Sie als Praxisinhaber gehören. In einem gut funktionierenden Team unterstützen sich alle gegenseitig. Sie würden mit einem Darlehen Ihrem Mitarbeiter einen großen Gefallen tun und hätten sogar selbst Vorteile davon:

  • Wenn der Chef einem Geld leiht, ist das ein Zeichen von Vertrauen und Wertschätzung. Sie signalisieren den Mitarbeitern: Ich bin auch in schwierigen Situationen für euch da und weiß, dass ich mich auf euch verlassen kann.
  • Sie binden so Mitarbeiter an Ihre Praxis, denn Sie unterstützen sie. Dadurch entsteht bei den Mitarbeitern das Gefühl, etwas zurückgeben zu wollen. Sie werden also der Praxis eher treu bleiben. In Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Aspekt.
  • Sie profitieren von der Weiterbildung und wissen selbst, wie teuer diese sind. Den Mitarbeitern bei der Finanzierung unter die Arme zu greifen, ist für Ihre Praxis ein Gewinn. Schließlich können Sie nach erfolgreicher Teilnahme der Kollegen zusätzliche Leistungen anbieten.
  • Statt dem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung zu zahlen, wäre auch ein zinsloses Darlehen möglich – für die Weiterbildung, als Zuschuss für ein neues Auto oder eine Reise. Das wäre ebenfalls eine Win-win-Situation für beide Seiten. Ihr Angestellter würde sich die teuren Zinsen der Bank sparen und Sie sich die Sozialabgaben und Co. bei einer Gehaltserhöhung.

Aber Achtung: Es kann bei einem Arbeitgeberdarlehen zu einem geldwerten Vorteil kommen. Für die Ermittlung ist § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EstG) einschlägig. Es kommt immer darauf an, wie hoch der Betrag des noch nicht getilgten Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraumes ist. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten und am besten einen Steuerberater beauftragen, für Sie diese Rechenarbeit zu übernehmen. Sie müssen nämlich die eingesparten Zinsen mit in die Gehaltsabrechnung aufnehmen. Informieren Sie sich daher immer vor Abschluss eines Darlehens in der aktuellen Zinsstatistik der Bundesbank, wie hoch der aktuelle Zinssatz gerade ist.

Unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen

Wenn Sie mit Ihrem Angestellten einig über das Darlehen sind, sollten Sie trotzdem immer einen schriftlichen Vertrag schließen. Dieser sichert beide Seite im Notfall ab. Denn es kann immer mal zu Konflikten und im schlimmsten Fall zu einer Entlassung kommen. Dann sollten die Rahmenbedingungen der Rückzahlung klar sein. In den Vertrag gehören verschiedene Aspekte, wie Darlehenssumme, vereinbarter Zinssatz, Rückzahlungsregelungen und vieles mehr. Verzichten Sie darauf, Musterverträge aus dem Internet zu verwenden und holen Sie sich lieber Hilfe bei einem Anwalt. So ist der Vertrag für beide Seiten sicher und enthält alle notwendigen Punkte.

Rückzahlungen regeln

Besonders wichtig ist, dass Sie die Rückzahlungsraten vernünftig vereinbaren. Natürlich möchten Sie Ihr Geld schnellstmöglich wiederbekommen, aber seien Sie realistisch und setzen Sie Ihren Mitarbeiter nicht finanziell zu stark unter Druck. Denken Sie daran: Sie gewähren ihm das Darlehen freiwillig. Beachten Sie außerdem, dass die Rate nicht so groß ist, dass Ihr Angestellter unter die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen rutscht. Die nötigen Tabellen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Achtung bei Kündigung

Es kann immer passieren, dass Ihr Mitarbeiter die Weiterbildung abschließt und ein Jobangebot von einer anderen Praxis bekommt. Ehe Sie sich versehen, hat er gekündigt. Sie können nun leider nicht verlangen, dass er die Restschuld auf einmal tilgt, da das Darlehen nicht an den Arbeitsvertrag gebunden ist. Nur wenn Sie Ihr Mitarbeiter Ihnen einen Grund für eine fristlose Kündigung liefert, können Sie auch verlangen, dass Ihr Angestellter die restliche Summe sofort zurückzahlt – aber nur, wenn es einen entsprechenden Absatz im Vertrag gibt.

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