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In der Übersicht: Das ändert sich 2019

Auch 2019 bringt der 1. Januar wieder einige Veränderungen. Über viele haben wir bereits berichtet, zu anderen werden Sie in den kommenden Wochen mehr erfahren. Hier die anstehenden Veränderungen für 2019 in der Übersicht:
© iStock: asbe

Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge

Ab 2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen.

Mindestbeitrag für GKV sinkt

Selbständige, die weniger verdienen, zahlen ab 1.1.2019 auch weniger in die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Arbeitgeber werden also 0,25 Prozent mehr zahlen als noch 2018.

Mindestlohn steigt

Ab 1.1.2019 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro. Aktuell (2018) sind es 8,84 Euro.

Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Statt bisher drei Prozent werden ab dem kommenden Jahr nur noch 2,5 Prozent fällig. Für Arbeitgeber, die die Hälfte der Beiträge zahlen, bedeutet das eine Entlastung um 0,25 Prozent.

Drittes Geschlecht: divers

Wer bisher in Stellenanzeigen nach einem Therapeuten (m/w) suchte, muss sich umstellen. Ab 1.1.2019 sollte es (m/w/d) heißen, um einer möglichen Strafe wegen Diskriminierung vorzubeugen. „d“ steht für „divers“ – ab 2019 das dritte Geschlecht im Personenstandsregister.

Das Ende der iTAN

Onlinebanking gehört heute zum Alltag. Wer für die TAN noch eine Liste oder Tabelle nutzt, muss sich 2019 umstellen. Endgültig ungültig werden die Listen aber erst am 14. September 2019.

Kindergeld steigt

Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 Euro pro Kind erhöht. Entsprechend steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag.

Jobticket wieder steuerfrei

Geldwerte Vorteile, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Zuschüsse oder Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt, müssen die Mitarbeiter nicht länger versteuern.

Betriebsfahrrad steuerfrei privat nutzen

Überlassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad oder Elektrofahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der daraus entstehende geldwerte Vorteil ab 1.1.2019 steuerfrei.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung wird auch 2019 die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung angehoben.

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