In der Übersicht: Das ändert sich 2019
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge
Ab 2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen.
Mindestbeitrag für GKV sinkt
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
Mindestlohn steigt
Ab 1.1.2019 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro. Aktuell (2018) sind es 8,84 Euro.
Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Statt bisher drei Prozent werden ab dem kommenden Jahr nur noch 2,5 Prozent fällig. Für Arbeitgeber, die die Hälfte der Beiträge zahlen, bedeutet das eine Entlastung um 0,25 Prozent.
Drittes Geschlecht: divers
Wer bisher in Stellenanzeigen nach einem Therapeuten (m/w) suchte, muss sich umstellen. Ab 1.1.2019 sollte es (m/w/d) heißen, um einer möglichen Strafe wegen Diskriminierung vorzubeugen. „d“ steht für „divers“ – ab 2019 das dritte Geschlecht im Personenstandsregister.
Das Ende der iTAN
Onlinebanking gehört heute zum Alltag. Wer für die TAN noch eine Liste oder Tabelle nutzt, muss sich 2019 umstellen. Endgültig ungültig werden die Listen aber erst am 14. September 2019.
Kindergeld steigt
Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 Euro pro Kind erhöht. Entsprechend steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag.
Jobticket wieder steuerfrei
Geldwerte Vorteile, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Zuschüsse oder Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt, müssen die Mitarbeiter nicht länger versteuern.
Betriebsfahrrad steuerfrei privat nutzen
Überlassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad oder Elektrofahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der daraus entstehende geldwerte Vorteil ab 1.1.2019 steuerfrei.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung wird auch 2019 die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung angehoben.