Therapie Abstract
Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Baden-Württemberg: Praxisinfo über Heilmittelverordnung für Zahnärzte
In einer Praxisinfo erläutert die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW), welche Angaben auf einer Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung beispielsweise durch einen Physiotherapeuten vorliegen müssen. Für die vertragszahnärztliche Versorgung sei die Anlage 3b der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelverbände relevant.