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Kassenärztliche Vereinigungen

Bremen: Digitalisierung schreitet auch im Heilmittelbereich voran

Das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“, kurz DVPMG, treibt die Digitialisierung im Gesundheitswesen voran. Unter anderem sollen künftig Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) erbracht werden, vergütet werden. Zudem sind telemedizinische Leistungen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen vorgesehen. Arzttermine, die vor Ort stattfinden, sollen um die Vermittlung telemedinizischer Leistungen ergänzt werden.
© KV Bremen

Ebenso soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ermöglichen. Bezüglich der DiGAs sieht das DVPMG vor, dass alle Versicherten die Daten aus DiGAs in ihre elektronische Patientenakte laden können. Zudem wird ein verpflichtendes Zertifikat eingeführt, das Datenschutz und Informationssicherheit der DiGAs sicherstellen soll.

Quelle: KV Bremen, landesrundschreiben, Ausgabe 05/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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