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Datenschutz?…! Besuch vom Datenschützer

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Was könnte das – vorsichtig formuliert – bescheidene Jahr 2020 noch abrunden? Ein unangekündigter Besuch von Datenschützern, die einem Datenschutzverstoß nachgehen wollen.

Glücklicherweise ist dies ein höchst hypothetisches Szenario. In der Regel erhält man keinen Besuch, sondern hat es mit einer schriftlichen Anhörung zu tun. Entweder hat die Aufsichtsbehörde selbst einen möglichen Verstoß ermittelt oder – und wahrscheinlicher – wurde sie aufgrund von einer Beschwerde eines Betroffenen (Kunde, Mitarbeiter, Konkurrent etc.) aufmerksam. In diesem Schriftsatz wird Ihnen der mögliche Verstoß erläutert und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Unter Umständen sogar als Fragebogen. Den Behörden stehen weitreichende Befugnisse und Auskunftsrechte zu. Es empfiehlt sich auch deshalb nicht, in Blockadehaltung zu gehen. Erfahrungsgemäß zahlt es sich aus, Stellung zu nehmen und Kooperationsbereitschaft anzuzeigen.

Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliegen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass auch ein Bußgeld verhängt werden wird. Wenn man der Behörde aufzeigt, dass man den Fehler erkannt hat und Maßnahmen zur Vorbeugung trifft, kann dies oftmals schon ausreichend sein, um ein Bußgeld zu verhindern. Auch während des Verfahrens bleibt häufig noch Zeit, um Versäumnisse nachzuholen. Sollte dennoch ein Bußgeld verhängt werden, bleibt noch immer der Weg zu Gericht.

Die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten ist daher elementar. Nicht nur während des Verfahrens, sondern bestenfalls schon vorher, damit die Angriffsfläche möglichst klein gehalten wird. Bleiben Sie gesund!

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