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E-Autos: Befreiung von Kfz-Steuer bis Ende 2030 verlängert

Elektro-Autos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Nach dem Bundestag hat kürzlich auch der Bundesrat der Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung zugestimmt. Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG 2002) will die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind – und die CO2-Emissionen dadurch sinken.
© iStock: rclassenlayouts

Laut § 3d KraftStG 2002 sind reine E-Autos mit einer Erstzulassen vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung gilt für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es in Kraft tritt.

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