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Datenschutz-Kolumne: DSGVO – Keine Einwilligung, kein Weihnachten?

Von Rechtsanwalt Niels Köhrer

Diese nicht ganz ernst gemeinte Frage kommt mir in den Sinn, wenn ich die aktuellen Meldungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Medien lese. Die DSGVO scheint so manchem das Weihnachtsfest bereits im Vorwege verderben zu wollen. Senioren einer Kleinstadt können dieses Jahr keine Weihnachtsfeier mehr abhalten, weil die Adressen von der Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr herausgegeben werden dürfen. Die nötigen Einladungen konnten dadurch nicht verschickt werden.
Büroarbeit neben Geschenk mit Nikolausmütze
© iStock: evgenyatamanenko

Die Wünsche der Kinder dürfen nicht mehr erfüllt werden, weil die Wunschzettel, die sie sonst öffentlich an den Weihnachtsbaum der Stadt gehängt wurden, keine wirksame Einwilligung der Eltern beinhalteten. Auch dürfen keine Spenden mehr an Bedürftige herausgegeben werden, um keine Sozialdaten ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung zu verarbeiten. Eine kleine Gemeinde pflegte dort seit 30 Jahren die Tradition, einen Zuschuss aus der Gemeindekasse von 20 Euro in bar an Bedürftige auszuzahlen. Dieses Jahr wurde die Tradition unterbrochen.

Die DSGVO soll jedoch keine Senioren, Kinder und Bedürftige benachteiligen, vielmehr scheint hier das Problem im richtigen Umgang mit dem Datenschutz zu liegen. Die Beispiele aus den Nachrichten verstoßen nämlich nicht gegen das Datenschutzrecht und hätten (mit kleineren Anpassungen) auch dieses Jahr durchgeführt werden können.
Der richtige Umgang mit Datenschutzrecht ist nicht immer einfach, mit dem richtigen Engagement kann die DSGVO Weihnachten und das neue Jahr jedoch nicht gefährden.

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