Mit der Schaffung des § 140a ff SGB V zur Integrierten Versorgung konnte der Verein seinen Zielen näherkommen, zum Beispiel eine sektor- und berufsgruppenübergreifende strukturierte Versorgung psychisch erkrankter Menschen. In dem Verein sind unterschiedliche Leistungserbringer vertreten: Psychiater, Nervenärzte, psychiatrische Kliniken, Hausärzte, aber auch Ergotherapeuten, Soziotherapeuten und Reha-Sporteinrichtungen. Mithilfe von Verträgen mit verschiedenen Krankenkassen kann den Patienten eine für ihre spezielle Situation passende Hilfe durch ein multiprofessionelles Team angeboten werden. Der niedergelassene Psychiater hat dabei die Verordnungsverantwortung für den Einsatz von Ergotherapie und weiteren Maßnahmen, mit dem Ziel, die bisher nebeneinander agierenden Berufsgruppen zusammenzuführen.
Quelle: S. Köhler et al., Der Nervenarzt, Ausgabe 11/2020 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff
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