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Nie mehr Zuzahlungen der Patienten hinterherlaufen

Serie: Fallbeispiel aus der up-premium plus Hotline

Nie mehr Zuzahlungen der Patienten hinterherlaufen

In vielen Heilmittelpraxen taucht immer wieder das Problem auf, dass Patienten ihre Rezeptgebühr nicht pünktlich begleichen. Das kostet den Therapeuten Zeit, Nerven und gegebenfalls noch Portokosten für die Mahnung. So wird an der up-premium plus Hotline immer wieder die Frage gestellt: „Was ist zu tun, wenn Patienten ihre Zuzahlung nicht pünktlich begleichen?“.

© fotolia:electriceye

Meike Kuhn* legt entnervt das Rezept von Frau Müller in die Akte zurück. Noch immer hat die Patientin ihre Zuzahlungsgebühr nicht beglichen, trotz mehrfacher Aufforderung. „Immer wieder das gleiche“, seufzt die Physiotherapeutin, „es ist einfach nur noch lästig, einigen Patienten immer wieder wegen der Zuzahlung hinterherzulaufen. Und dann noch die Kosten für das Porto bei Mahnungen. Das macht einfach keinen Spaß mehr!“. Die Praxischefin will das ein für alle Mal ändern und ruft bei der up-premium plus Hotline an, um sich Rat zu holen. Dort erfährt sie eine überraschend einfache Lösung für ihr Problem.

Gesetzliche Grundlage

Die meisten Therapeuten beschäftigen sehr gewissenhaft damit, die Zuzahlung entsprechend der Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen von den Patienten einzuziehen. Das ist auch gut und richtig so. Schließlich steht im § 43 b des SGB V geschrieben: „Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen.“

Aber: Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Liest man im Gesetzestext weiter, dann steht dort nämlich folgendes: „Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“ „Ach was“, staunt Meike Kuhn als sie diese Information hört. „Dann habe ich es ja sogar schwarz auf weiß, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, meinen Patienten wegen der Zuzahlung für die Krankenkasse hinterherzulaufen!

Das heißt, ich kann meine Zeit wieder voll und ganz für die Therapie nutzen?“ Stimmt genau. Alles was Meike Kuhn tun muss, ist für den Patienten auszurechen, in welcher Höhe er eine Zuzahlung zu leisten hat. Die Summe wird dem Patienten beim ersten Termin genannt und er wird gebeten, sofort zu bezahlen. Zahlt der Patient nicht sofort, wird er aufgefordert, die Summe zum nächsten Termin mitzubringen. Klappt es beim nächsten Termin wieder nicht mit der Zuzahlung, dann kann sich Meike Kuhn von nun an nur noch auf ihre Therapie konzentrieren.

Mahnung bei der Kasse einreichen

Vorher druckt sie nur noch schnell eine Zuzahlungsmahnung aus. In zweifacher Ausfertigung. Eine gibt sie dem Patienten und die andere legt sie zu der aktuellen Verordnung in die Akte. Hat der Patient bis zur Abrechnung der Verordnung immer noch nicht gezahlt, dann rechnet sie diese ganz einfach ab und zwar ohne den Abzug der eigentlichen Zuzahlung vorzunehmen. Die Kopie der Mahnung reicht Meike Kuhn bei der Kasse mit ein. So bekommt sie von der Kasse das Geld, das ihr zusteht und die Kasse ist jetzt an der Reihe, ihr Geld beim Patienten einzufordern.

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Bärbel Koch
27.03.2011 17:37

nach meiner Info gilt das jedoch nicht für die 10€… Weiterlesen »

Heidi Kohlwes
30.03.2011 12:22
Antworten an  Bärbel Koch

Liebe Frau Koch, laut Gesetz wird nicht zwischen 10 €… Weiterlesen »

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