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GKV-Spitzenverband: Nicht ans Gesetz gebunden?

Vom Frust über missachtete Fristen

Im Gespräch:
Franz O. Schneider,
Rechtsanwalt und Notar, vertritt die Verbandsmitglieder des Bundesverbandes für Ergotherapeuten e. V. (BED) in ihrem Verfahren gegen die Schiedsstelle
Heiko Schneider ,
Physiotherapeut, deutschlandweit bekannt durch seine Protestaktion auf dem Rad 2018
Volker Brünger,
Geschäftsführer der TAL gGmbH

Bis Ende September sollten die Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband die Rahmenbedingungen für die Blanko-Verordnung festlegen. Die Frist ist – wie so viele zuvor – verstrichen. Laut Gesetz würde jetzt die Schiedsstelle übernehmen und bis Jahresende per Schiedsspruch entscheiden. Aber nun hat – so hört man – der GKV-Spitzenverband bei der Schiedsstelle angefragt, ob sie ihre Entscheidung nicht um ein Jahr nach hinten verschieben könnte. Muss man sich also gar nicht an Gesetze und die darin festgelegten Fristen halten? Wann ist ein Schiedsverfahren abgeschlossen? Und liegt es am gesetzlichen Rahmen oder den Verhandlungspartnern, dass sich GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände in so vielen Punkten nicht einig werden? Anlicken – anhören!

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