Förderung durch die Krankenkassen
Kurzinfo
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen nicht mit Fördergeldern, sondern mit Hilfsmitteln, die das Leben bei Behinderungen und körperlichen Einschränkungen erleichtern. Diese Hilfsmittel werden vom Arzt verschrieben. Danach ist zunächst eine Genehmigung durch die Krankenkassen erforderlich, bei der der tatsächliche Anspruch des Patienten geprüft wird.
Förderung
Alle Hilfsmittel, die die Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen, stehen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Das ist außerdem die rechtliche Grundlage, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Anspruch des Versicherten und der Versorgungsleistung der Krankenkassen kommt.
Quelle: Sozialgesetzbuch V
Förderung durch die Pflegekassen
Kurzinfo
Pflegekassen sind bei den Krankenkassen eingerichtet und Träger der Pflegeversicherung. Die Aufgaben der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt.
Förderung
Um Pflegepersonen und Pflegebedürftige zu entlasten, haben Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf bis zu 4.000 Euro für Anpassungsmaßnahmen in ihrer Wohnung. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen, werden sogar bis zu 16.000 Euro bewilligt. Ändert sich die Pflegesituation, kann der Zuschuss ein zweites Mal beantragt werden.
Mit Anpassungsmaßnahmen sind wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz gemeint, wie Türverbreiterungen, Treppenlifter oder Rampen, ein Badezimmerumbau oder der Einbau von Mobiliar, das an die Pflegesituation angepasst ist.
Die Pflegekasse unterstützt finanziell in zahlreichen weiteren Bereichen, die mit Pflege zu tun haben, zum Beispiel mit Pflegegeld, Hausnotrufsystemen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege usw.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Förderung durch die KfW
Kurzinfo
Die KfW wurde 1948 gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Heute werden die Förderkredite der KfW unter anderem genutzt, um Wohnungen und Häuser altersgerecht umzubauen oder um mehr Barrierefreiheit zu erreichen.
Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit zwei verschiedenen Fördermöglichkeiten:
Der Altersgerecht Umbauen-Kredit richtet sich an diejenigen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen möchten. Bis zu 50.000 Euro werden unabhängig vom Alter des Antragstellers bewilligt.
Der Barrierereduzierung-Investitionszuschuss dient dazu, Barrieren im Wohnumfeld abzubauen und mehr Wohnkomfort zu gewinnen. Bis zu 6.250 Euro werden ausgezahlt.
Quelle: Website der KfW
Förderung durch die Bundesländer
Kurzinfo
Auf Länderebene bestehen weitere Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen.
Förderung
Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme entwickelt, bei denen die Schwerpunkte und die Höhe der Mittel variieren. Auch die Vergabe der Fördergelder ist unterschiedlich geregelt. Teilweise werden die Anträge nach der sozialen Dringlichkeit entschieden. Falls Sie Näheres wissen möchten, wenden Sie sich an Ihre Landesbehörden.
Mit den Fördergeldern können Wohnungen barrierefrei umgebaut werden. Dazu gehören zum Beispiel der Umbau des Badezimmers, der Einbau von Rampen und Aufzügen für Rollstuhlfahrer oder das Nachrüsten von automatischen Türen, Tor- und Türantrieben.
Prüfen Sie, welche Möglichkeiten Ihr Bundesland bietet.
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