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Arbeitskleidung: der steuerfreie Einheitslook

In Ihrer Praxis legen Sie Wert darauf, dass alle Mitarbeiter ähnlich gekleidet sind. Das ist eine gute Idee, denn so erkennen Patienten direkt, wer zum Team gehört. Sie können nun Ihren Mitarbeitern die Kosten für die Arbeitskleidung abnehmen, indem Sie ihnen bestimmte Kleidungsstücke stellen. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.

Damit die Arbeitskleidung für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt und für Sie unter die Betriebskosten fällt, muss sie als Berufskleidung gelten. In der Regel bleibt sie dann zunächst Eigentum der Praxis, kann aber auch in den Besitz der Angestellten übergehen – beides ist steuerfrei.

Berufskleidung sind Uniformen, Arztkittel, aber auch einheitliche Polo-Shirts mit dem Praxislogo von Therapeuten können darunterfallen. Wichtig ist, dass die Shirts nicht auch privat getragen werden können, sie also eine rein berufliche Funktion haben – nur dann bleiben sie nach § 3 Nr. 31 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Wenn Sie darauf bestehen, dass alle Ihre Angestellten logobedruckte Shirts tragen, gelten sie als Berufskleidung (Bundesfinanzhof, Urteil v. 22.06.2006, Az.: VI R 21/05). Turnschuhe und weiße Hosen hingegen sind nicht als typische Arbeitskleidung anzusehen. Übernehmen Sie die Kosten für die Kleidung der Mitarbeiter, ist sie für die Praxis zudem umsatzsteuerfrei (z.B. Urteil v. 29.05.2008, Az.: VR 12/07).

Reinigungskosten von der Steuer absetzen

Wenn Sie in der Praxis nicht alle Shirts der Angestellten waschen möchten, machen Sie die Therapeuten darauf aufmerksam, dass sie Reinigungskosten der bedruckten Polohemden als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Dazu müssen Sie entweder die Kosten der Wäsche zuhause schätzen oder die Belege aus der Wäscherei aufbewahren und einreichen (Urteile des BFH, Aktenzeichen VI R 77/91 und VI R 53/92). Es gibt für die Berechnung im Internet Tabellen, an denen sich die Mitarbeiter orientieren können.

 

In diesem Themenschwerpunkt stellen wir Ihnen außerdem diese Möglichkeiten vor, wie Ihre Mitarbeiter etwas mehr im Portmonee haben, ohne dass Sie zu tief in die Tasche greifen müssen:

Fortbildungen – Hilfe vom Chef schafft enorme Erleichterung

Erholung bezuschussen: Betriebliche Gesundheitsförderung und Urlaubssubvention

Betriebsfeiern – ein Dank an die Mitarbeiter

Laptop, Smartphone & Co. – vom Chef bezahlt

Gutscheine für Mitarbeiter

Die gesponserte Mittagspause: Essenszuschüsse für Mitarbeiter

Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Provisionszahlungen – leistungs- oder umsatzorientierte Entlohnung

Themenschwerpunkt: Tipps und Tricks für mehr Geld auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter – ganz ohne klassische Gehaltserhöhung

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