Damit die Arbeitskleidung für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt und für Sie unter die Betriebskosten fällt, muss sie als Berufskleidung gelten. In der Regel bleibt sie dann zunächst Eigentum der Praxis, kann aber auch in den Besitz der Angestellten übergehen – beides ist steuerfrei.
Berufskleidung sind Uniformen, Arztkittel, aber auch einheitliche Polo-Shirts mit dem Praxislogo von Therapeuten können darunterfallen. Wichtig ist, dass die Shirts nicht auch privat getragen werden können, sie also eine rein berufliche Funktion haben – nur dann bleiben sie nach § 3 Nr. 31 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Wenn Sie darauf bestehen, dass alle Ihre Angestellten logobedruckte Shirts tragen, gelten sie als Berufskleidung (Bundesfinanzhof, Urteil v. 22.06.2006, Az.: VI R 21/05). Turnschuhe und weiße Hosen hingegen sind nicht als typische Arbeitskleidung anzusehen. Übernehmen Sie die Kosten für die Kleidung der Mitarbeiter, ist sie für die Praxis zudem umsatzsteuerfrei (z.B. Urteil v. 29.05.2008, Az.: VR 12/07).
Reinigungskosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie in der Praxis nicht alle Shirts der Angestellten waschen möchten, machen Sie die Therapeuten darauf aufmerksam, dass sie Reinigungskosten der bedruckten Polohemden als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Dazu müssen Sie entweder die Kosten der Wäsche zuhause schätzen oder die Belege aus der Wäscherei aufbewahren und einreichen (Urteile des BFH, Aktenzeichen VI R 77/91 und VI R 53/92). Es gibt für die Berechnung im Internet Tabellen, an denen sich die Mitarbeiter orientieren können.
In diesem Themenschwerpunkt stellen wir Ihnen außerdem diese Möglichkeiten vor, wie Ihre Mitarbeiter etwas mehr im Portmonee haben, ohne dass Sie zu tief in die Tasche greifen müssen:
Fortbildungen – Hilfe vom Chef schafft enorme Erleichterung
Erholung bezuschussen: Betriebliche Gesundheitsförderung und Urlaubssubvention
Betriebsfeiern – ein Dank an die Mitarbeiter
Laptop, Smartphone & Co. – vom Chef bezahlt
Gutscheine für Mitarbeiter
Die gesponserte Mittagspause: Essenszuschüsse für Mitarbeiter
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Provisionszahlungen – leistungs- oder umsatzorientierte Entlohnung
Themenschwerpunkt: Tipps und Tricks für mehr Geld auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter – ganz ohne klassische Gehaltserhöhung