up|unternehmen praxis

„Mehr als 140.000 registrierte Kursanbieter“

Melanie Dold, Leiterin der Stabsstelle "Zentrale Prüfstelle Prävention" beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), nennt im Interview mit up einige Zahlen rund um die Präventionskurse und gibt Einblicke in Zertifizierungsverfahren, Preisgestaltung und Abrechnung.
© Melanie Dold

up: Wie zufrieden sind Sie mit der Resonanz der Therapeuten auf das Angebot, Präventionskurse prüfen und zertifizieren zu lassen?

Wir sind sehr zufrieden, denn das Angebot der Zentralen Prüfstelle Prävention wird gut angenommen: Mehr als 140.000 Kursanbieter haben sich bereits bei uns registriert. Und die Zahl der Prüfanfragen steigt kontinuierlich: Im vergangenen Jahr haben wir 68.556 Prüfungen durchgeführt. Und die ersten Monate des Jahres 2016 zeigen bereits, dass wir über dem Niveau des Vorjahres liegen.

up: Wie viele Kurse werden zur Prüfung eingereicht? Und wie viele werden gleich im ersten Anlauf zertifiziert?

Aktuell leiten die Anbieter pro Woche rund 1.700 bis 2.000 Prüfvorgänge ein. Durchschnittlich benötigen Anbieter 1,5 Prüfprozesse bis zur Zertifizierung. Die Nachforderungsquote lag 2015 bei 55 Prozent.

up: Worauf sollten Therapeuten besonders achten, wenn sie den Antrag stellen?

Wenn wir einen Antrag nicht gleich zertifizieren, liegt es häufig daran, dass die eingereichten Unterlagen unvollständig sind. Therapeuten sollten vor allem darauf achten, die Stundenverlaufspläne und Teilnehmerunterlagen beizufügen – die müssen wir am häufigsten nachfordern. Materialien, die bei der Erarbeitung dieser Unterlagen helfen, finden registrierte Anbieter in ihrem Account auf unserem Portal, unter „Nutzerhilfen“.

up: Welches Feedback erhalten Sie von Kursanbietern und Patienten?

Die Anbieter und deren Verbände nehmen die Funktionen des Qualitätsportals sehr positiv auf. Es hat sich also gelohnt, dass wir unsere Webseite so intensiv weiterentwickelt haben. Vor allem aber loben die Kursanbieter die seit dem Start der Prüfstelle eingerichtete telefonische Anbieterberatung, die sowohl bei technischen als auch allgemeinen Fragen zum Prüfprozess Rat und Hilfe bietet.

Von Versicherten erhalten die teilnehmenden Krankenkassen häufig die Rückmeldung, dass das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ eine sehr gute Orientierungshilfe bietet. Sie können daran sofort erkennen, welche Angebote die gesetzlichen Qualitätsvorgaben erfüllen und bezuschusst werden.

up: Welche Kurse sind bei Patienten und Krankenkassen besonders gefragt?

Welche Kurse von den Versicherten besucht werden, wissen wir nicht. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ja nicht über die Prüfstelle. Wir wissen aber, welche Kurse 2015 aus den verschiedenen Handlungsfeldern besonders oft zur Zertifizierung eingereicht wurden: Im Jahr 2015 entfiel der Hauptanteil der Kursprüfungen auf das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“, gefolgt von dem Handlungsfeld „Stressmanagement“. Das sind genau die Felder, in denen auch Physiotherapeuten geprüfte Kurse anbieten dürfen.

up: Gibt es Vorgaben für die Preisgestaltung der Kurse? Welchen Anteil übernehmen die kooperierenden Kassen?

Die Preisgestaltung liegt allein beim Kursanbieter, da hat er freie Hand. Grundsätzlich bezuschussen die beteiligten Krankenkassen für jeden Versicherten zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. In der Regel übernehmen sie einen Anteil von 80 Prozent der Teilnahmegebühren bis zu einer maximalen Höhe von 120 Euro je Kurs. Allerdings gibt es bezüglich der Erstattung von Kursgebühren bei den beteiligten Krankenkassen keine einheitliche Regelung: Jede Kasse kann die Höhe der Zuschüsse in ihrer Satzung individuell festlegen. Für die Teilnehmer ist es daher sinnvoll, dies vorab bei ihrer Krankenkasse zu erfragen.

up: Wie rechnen Therapeuten die zertifizierten Präventionskurse ab?

Für jeden geprüften Präventionskurs gilt: Der Versicherte geht vorab in Vorleistung, bezahlt die Kursgebühr direkt beim Therapeuten und beantragt die Bezuschussung bei seiner Krankenkasse, wenn er den Kurs beendet hat. Ganz wichtig: Die Krankenkassen erstatten Erwachsenen- und Kinderkurse nur, wenn Teilnehmer mindestens 80 Prozent der Kurstermine besuchen! Deshalb müssen Kursanbieter den Teilnehmern eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass sie an genügend Terminen teilgenommen haben. Aber auch das ist mit wenig Aufwand verbunden, denn der Leitfaden Prävention enthält eine Musterteilnahmebescheinigung, die Therapeuten nutzen können.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x