Urteil: Mitnahme von Blindenführhunden in Praxen ist rechtens
Darf ein Mensch mit Sehbehinderung seinen Blindenführhund mit in eine Arzt- oder Therapiepraxis nehmen? Die Frage war lange strittig. Für Klarheit sorgt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 1005/18). Demnach darf es Betroffenen nicht untersagt werden, mit einem Blindenführhund eine Praxis zu betreten. Ein Verbot ist verfassungswidrig.