Urteil: Finanzamt muss kleinere Mängel im Fahrtenbuch verzeihen
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann statt der pauschalen Ein-Prozent-Versteuerung auch ein sorgfältig gepflegtes Fahrtenbuch führen. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten muss das Finanzamt verzeihen, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen zeigt (Az.: 9 K 276/19).