GKV-Zulassungsempfehlung korrigiert: Räumliche Trennung zu gewerblichen Bereichen ist aufgehoben – endlich!
Der GKV-Spitzenverband hat eine Neufassung der Zulassungsempfehlung für Heilmittelerbringer veröffentlicht, die ab August 2018 gelten soll. Demnach ist die bisherige räumliche Trennung zwischen Praxis und gewerblichen Bereichen ab dem 1. August nicht mehr vorgeschrieben. Dafür wurden neue Regeln aufgenommen, die weiterhin problematisch sind, beispielsweise für viele Altpraxen den Bestandschutz aufheben.